Wir sind erfreut darüber, heute mitteilen zu können, dass Sie bei uns demnächst die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolvieren können. Den Nachweis der Sachkundeprüfung müssen Sie in allen Berufen, in denen Sie für die Sicherheit anderer Sorge tragen, erbringen. Wir bereiten Sie gerne kompetent und zuverlässig darauf vor. Sprechen Sie uns an, um einen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren.
Zu den Lernfeldern gehören u.a. „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“, „Umgang mit Waffen“, „Grundlagen der Sicherheitstechnik“.