Förderung der beruflichen Weiterbildung
Lassen Sie sich von uns beraten!
Wir helfen ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme ihrer Weiterbildung zu stellen.
Unsere Weiterbildungen sind nach AZAV alle zertifiziert und somit zu 100 % förderfähig.
Wir klären, wie ihre beruflichen Weiterbildung oder Umschulung ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert wird, und welche Förderungen für Sie infrage kommt.
Zuerst prüft Ihr Kostenträger Ihre persönlichen Voraussetzungen. Wird einer Förderung zugestimmt, erhalten Sie einen Bildungs- oder Aktivierungsgutschein, je nach Art der Weiterbildung.
Diesen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verwenden Sie, um sich bei uns für die Weiterbildung anzumelden.
Mehr Infos zum Bildungsgutschein finden Sie hier: Förderung beruflicher Weiterbildung oder Umschulung – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Weitere Infos über den BildungsscheckSie sind Selbstzahler und interessieren sich für unsere Weiterbildungen?
Die Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Infos hierzu finden Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sie können aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen?
Im Rahmen des Programms „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ besteht die Möglichkeit, über die Deutsche Rentenversicherung berufliche Weiterbildungen/Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen und Kostenerstattung zu erlangen.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier: Reha | Berufliche Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)


