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Fördermöglichkeiten

Hinweisschild

Sie sind nach dem SGB II/III förderfähiger Kunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter?

Dann können Sie dort einen Antrag auf einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stellen.
Da alle unsere Weiterbildungen nach AZAV zertifiziert sind, sind sie zu 100% förderfähig.

Wann habe ich Anspruch und wie bekomme ich einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Zuerst prüft Ihr Kostenträger Ihre persönlichen Voraussetzungen. Wird einer Förderung zugestimmt, erhalten Sie einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, je nach Art der Weiterbildung. Diesen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verwenden Sie, um sich bei uns für die Weiterbildung anzumelden.

Wird die Weiterbildung zu 100% finanziert?

Ja, die Weiterbildungskosten werden zu 100% übernommen. Bei Ihrem Kostenträger können Sie auch Fahrtkosten zur Bildungsstätte und Kosten für Kinderbetreuung beantragen. Die Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben während einer Weiterbildung in der Regel unverändert.

Wie wird der Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eingelöst?

Der Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist zeitlich begrenzt und muss während der Gültigkeitsdauer für das ausgestellte Bildungsziel (Ihre ausgewählte und bewilligte Weiterbildung) eingelöst und die Weiterbildung gestartet werden. Haben Sie einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten, kümmern wir uns um den Rest.

Mehr Infos zum Bildungsgutschein finden Sie hier: Förderung beruflicher Weiterbildung oder Umschulung – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Mehr Infos zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finden Sie hier: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Sie sind Selbstzahler und interessieren sich für unsere Weiterbildungen?

Gut zu wissen: Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Die Kosten werden dann anschließend von Ihrer Steuerlast abgezogen.

Infos hierzu finden Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Finanzamt.

Allerdings sind zwei unserer Weiterbildungen nicht für Selbstzahler zugelassen, da sie ausschließlich über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert werden. Diese sind die folgenden Maßnahmen:

EIGNUNGSFESTSTELLUNG ZUM/ZUR FAHRZEUGAUFBEREITER/IN MIT SOZIALPÄDAGOGISCHER BETREUUNG UND INDIVIDUELLEM EINTRITT

und

EINZELCOACHING FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE UND AKADEMIKER/INNEN

Sie können aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen?

Im Rahmen des Programms „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ besteht die Möglichkeit über die Deutsche Rentenversicherung berufliche Weiterbildungen/ Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen und Kostenerstattung zu erlangen.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier: Reha | Berufliche Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

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