Sie sind nach dem SGB II/III förderfähiger Kunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter?
Dann können Sie dort einen Antrag auf einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stellen.
Da alle unsere Weiterbildungen nach AZAV zertifiziert sind, sind sie zu 100% förderfähig.
Wann habe ich Anspruch und wie bekomme ich einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Zuerst prüft Ihr Kostenträger Ihre persönlichen Voraussetzungen. Wird einer Förderung zugestimmt, erhalten Sie einen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, je nach Art der Weiterbildung. Diesen Bildungs- oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verwenden Sie, um sich bei uns für die Weiterbildung anzumelden.
Mehr Infos zum Bildungsgutschein finden Sie hier: Förderung beruflicher Weiterbildung oder Umschulung – Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Sie sind Selbstzahler und interessieren sich für unsere Weiterbildungen?
Die Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Infos hierzu finden Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sie können aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen?
Im Rahmen des Programms „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ besteht die Möglichkeit über die Deutsche Rentenversicherung berufliche Weiterbildungen/ Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen und Kostenerstattung zu erlangen.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier: Reha | Berufliche Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)